Als Gesellschafter eine GmbH gründen.

Als Gründerkapital wird das von den Gründern einer GmbH eingebrachte Vermögen bezeichnet. Das von den Gründern in das Vermögen einer GmbH eingebrachte Kapital bildet das Gründungskapital. Damit ein Unternehmen als GmbH zugelassen werden kann, muss mindestens ein Gründer einen Geschäftsanteil einbringen. Jeder Gründer muss mindestens 25000

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